Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gesamtfassung für Warenverkauf sowie Reparatur- und Serviceleistungen – Entwurf vom 15.10.2026
der
GM Elektronik Service GmbH
Ekherstr. 1a
86316 Friedberg
E-Mail: info@gm-e.de
Telefon: 0821-5895116
– im Folgenden: Anbieter –
Teil I – Allgemeines
1. Geltungsbereich und Aufbau dieser Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nach ihrer Einbeziehung für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über den Erwerb von Waren sowie über Reparatur- und Serviceleistungen, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Sie gelten unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag geschlossen wurde: im Ladengeschäft, per E-Mail, per Telefon oder über den Online-Shop unter www.gm-e.de.
1.3 Teil II gilt für den Erwerb von Waren, Teil III für Reparatur- und Serviceleistungen, Teil IV für beides. Umfasst ein Auftrag sowohl die Lieferung von Waren als auch deren Einbau oder Einrichtung, gilt für die Ware Teil II und für die Arbeitsleistung Teil III.
1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich zu. Soweit daneben weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen deren Regelungen im Widerspruchsfall diesen AGB vor.
Teil II – Kauf von Waren
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Darstellungen in Prospekten, Anzeigen und im Online-Shop stellen noch kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2 Im Ladengeschäft kommt der Vertrag mit der Übergabe der Ware gegen Bezahlung zustande.
2.3 Per E-Mail oder Telefon übersendet der Anbieter dem Kunden in der Regel ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot bestätigt und die Bestätigung dem Anbieter zugeht.
2.4 Im Online-Shop erfolgt die Bestellung über das Bestellformular. Nach Auswahl der Ware, Eingabe aller Pflichtangaben und Durchlaufen der weiteren Schritte gibt der Kunde mit dem Bestell-Button ein verbindliches Angebot ab. Vor der verbindlichen Abgabe kann er seine Eingaben in einem Bestätigungsfenster überprüfen und mit den üblichen Eingabefunktionen korrigieren. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter den Vertragsschluss in Schrift- oder Textform bestätigt, die Ware liefert oder den Kunden zur Zahlung auffordert; maßgeblich ist, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.
2.5 Der Anbieter speichert den Vertragstext und übermittelt ihn dem Kunden in Textform. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung erfolgt nicht. Erfolgte der Einkauf über ein Kundenkonto im Online-Shop, kann der Kunde seine Bestellungen dort einsehen.
2.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, also per E-Mail, Telefon oder über den Online-Shop. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die jedem Verbraucher spätestens unmittelbar vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
3.2 Beim Kauf im Ladengeschäft besteht kein Widerrufsrecht, da der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wird. Daran ändert sich nichts, wenn die Ware erst später abgeholt wird.
3.3 Werden Softwarelizenzen, Produktschlüssel oder andere digitale Inhalte geliefert, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert. Die Zustimmung und die Bestätigung holt der Anbieter vor der Bereitstellung ein.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die im Angebot oder, bei Bestellungen über den Online-Shop, die zum Zeitpunkt der Bestellung dort genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gegebenenfalls zuzüglich gesondert ausgewiesener Versandkosten.
4.2 Bei Abholung im Ladengeschäft ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
4.3 Zahlung auf Rechnung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Ist sie getroffen, ist der Kaufpreis innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen; ist dort keine Frist genannt, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungseingang. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar; ein Skonto wird nicht gewährt.
4.4 Ist Vorkasse vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig. Der Anbieter stellt die Ware bereit oder versendet sie, sobald der Betrag gutgeschrieben ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bei Verbrauchern bleibt die gekaufte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
5.2 Bei Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Anbieter bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Anbieter behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
6. Lieferung, Abholung und Selbstbelieferungsvorbehalt
6.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt die Lieferung innerhalb der im Angebot oder im Online-Shop genannten Frist an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist Abholung vereinbart, teilt der Anbieter dem Kunden mit, sobald die Ware bereitsteht.
6.2 Bei Speditionslieferungen erfolgt die Lieferung vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen „frei Bordsteinkante“. Hiermit ist die Lieferung bis zu der der angegebenen Lieferadresse nächst gelegenen, öffentlichen Bordsteinkante gemeint.
6.3 Wenn der Anbieter die bestellte Ware nicht liefern kann, weil er ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert wurde, obwohl er rechtzeitig mit einem zuverlässigen Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, wird der Anbieter von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistungserfüllung in Kenntnis zu setzen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt.
7. Sorgfalt beim Einbau von Einzelkomponenten
Beim Kauf von Einzelkomponenten, insbesondere für Computersysteme, obliegt es dem Kunden, sich vor dem Einbau über die sachgemäße Handhabung und Inbetriebnahme der Komponenten zu informieren. Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße Handhabung oder Inbetriebnahme selbst verursacht, sind kein Mangel der Ware. Verfügt der Kunde nicht über das entsprechende Fachwissen, empfiehlt der Anbieter, den Einbau von einer Fachwerkstatt ausführen zu lassen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben im Übrigen unberührt.
Teil III – Reparatur- und Serviceleistungen
8. Gegenstand der Werkleistungen
8.1 Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: Reparatur und Instandsetzung von Computersystemen, Notebooks, Druckern und Netzwerkkomponenten; Einbau, Austausch und Aufrüstung von Hardwarekomponenten; Installation und Einrichtung von Betriebssystemen und Anwendungssoftware; Einrichtung und Wartung von Netzwerken einschließlich Router, Firewall, Access Points, Switches und Verkabelung; Fehleranalyse und Datensicherung; Fernwartung und Virenschutzbetreuung; Beratung zu Hard- und Software.
8.2 Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelfall vereinbart. Ergänzend gelten die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
8.3 Der Anbieter teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn ein vereinbarter Fertigstellungstermin nicht gehalten werden kann, und nennt die Gründe.
8.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für deren Leistungen hat er einzustehen wie für eigene.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge vollständig und zutreffend zur Verfügung. Für Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, ist der Anbieter nicht verantwortlich; Ziffer 16 bleibt unberührt.
10. Datensicherung
10.1 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er hat vor Übergabe eines Geräts eine vollständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
10.2 Arbeiten an Datenträgern, Betriebssystemen und Software können zum Verlust von Daten führen. Der Anbieter weist hierauf ausdrücklich hin und empfiehlt, auf eine Datensicherung nur dann zu verzichten, wenn auf die Daten verzichtet werden kann.
10.3 Eine Datensicherung durch den Anbieter erfolgt nur, wenn sie gesondert beauftragt wurde.
10.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe von Ziffer 16. Der Aufwand für die Wiederherstellung von Daten beschränkt sich auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
11. Kostenvoranschlag und Fehlerdiagnose
11.1 Lässt sich der Umfang der erforderlichen Arbeiten erst nach einer Untersuchung des Geräts feststellen, erstellt der Anbieter auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
11.2 Für die Untersuchung und die Erstellung des Kostenvoranschlags kann ein Entgelt verlangt werden, wenn dies zuvor vereinbart wurde. Erteilt der Kunde daraufhin den Auftrag, wird dieses Entgelt auf die Vergütung angerechnet.
11.3 Stellt sich während der Ausführung heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannte Vergütung wesentlich überschritten wird, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit und holt dessen Entscheidung ein.
12. Vergütung bei Werkleistungen
12.1 Die Vergütung wird im Einzelfall vereinbart.
12.2 Bei Abholung im Geschäftslokal ist die Vergütung mit der Abnahme zur Zahlung fällig, in bar oder mit EC-Karte.
12.3 Der Anbieter kann Vorkasse verlangen, insbesondere bei Neukunden oder bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz.
12.4 Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Vergütung nach der Abnahme fällig und innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen; ist dort keine Frist genannt, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungseingang. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar; ein Skonto wird nicht gewährt.
12.5 Hat ein Verbraucher eine Reparatur im Fernabsatz beauftragt und ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt, so schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB). Der Anbieter beginnt in diesem Fall erst nach einem entsprechenden ausdrücklichen Verlangen des Verbrauchers.
13. Abnahme
Nach Fertigstellung fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde prüft, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme wird dokumentiert; bei Abholung im Geschäftslokal genügt die Bestätigung auf dem Auftrags- oder Lieferschein.
14. Pfandrecht und nicht abgeholte Geräte
14.1 Dem Anbieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag das gesetzliche Pfandrecht an den vom Kunden übergebenen Geräten zu (§ 647 BGB).
14.2 Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Gerät innerhalb von vier Wochen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter ein angemessenes Lagerentgelt verlangen, sofern er den Kunden hierauf bei der Mitteilung der Fertigstellung hingewiesen hat.
14.3 Die gesetzlichen Vorschriften über die Verwertung bleiben unberührt.
Teil IV – Gemeinsame Bestimmungen
15. Gewährleistung
15.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelgewährleistung.
15.2 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen eines Mangels in einem Jahr, bei Waren ab Ablieferung, bei Werkleistungen ab Abnahme. Davon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie Ansprüche aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
16. Haftung und Freistellung
16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen;
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen;
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich keine andere Regelung getroffen wurde;
- aufgrund zwingender Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
16.2 Wenn der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist dessen Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen.
16.4 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe, frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
17. Datenschutz und Verschwiegenheit
17.1 Der Anbieter behandelt die personenbezogenen Daten seiner Kunden vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Näheres entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des Anbieters.
17.2 Der Anbieter behandelt alle ihm im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt werdenden Vorgänge vertraulich und verpflichtet hierzu auch seine Mitarbeiter und hinzugezogenen Dritten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Dauer des Vertrags hinaus.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU hierdurch zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates entzogen wird.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
18.3 Soweit eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
19. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am 19.10.2026.